Danke an alle, die heute mit bei der Demonstration dabei waren!
Zuerst standen wir im Regen, doch dann kam Sonnenschein…
Zwei Vertreter vom Bildungsministerium waren bereit, uns und unserem Anwalt Fragen zu beantworten. Mit zahlreichen Plakaten und friedvoller Stimmung standen wir vorm Bildungsministerium und konnten direkt vor Ort einen Termin für MORGEN ausmachen, bei dem sich alle drei aktuellen Schulgründungsinitiativen mit unserem Anwalt an einen Tisch mit Mitarbeitern des Bildungsministeriums setzen. Was für ein Erfolg! Endlich können wir auf Augenhöhe ins Gespräch gehen und über die aktuelle Situation sprechen.
Unsere Demonstrationsgemeinschaft ging dann lautstark und bunt und selbstbestimmt Richtung Staatskanzlei, um dort Redebeiträgen unseres Anwalts, einiger Unterstützer und uns, den drei Gründungsinitiativen, zu lauschen.
Hoffnungsvoll gehen wir morgen in den wichtigen Termin!
Im Moment stehen wir noch im Regen… 😉
Es fühlt sich gut an, gemeinsam mit der Freien Naturschule MSE (https://naturschule-mse.de/) und der Kleinen Dorfschule Vorpommern (https://kleine-dorfschule-vorpommern.de/) den bald kommenden Sonnenschein zu visualisieren!
Und hier noch ein kleiner Ausschnitt aus dem heute in der Doberaner Ostseezeitung erschienenen Artikel:
„Die Gründung einer Schule ist ein Grundrecht der Eltern“, meint Rechtsanwalt Martin Lorentz, der die Elterninitiativen gegenüber dem Ministerium vertritt. „Bei Grundschulen mit den Klassen eins bis vier gilt dies mit der Einschränkung, dass ein ‚pädagogisches Interesse‘ vorliegen muss.“ Das heißt: „Die freie Schule muss pädagogisch etwas Neues und Positives bieten, was an anderen Schulen noch nicht gängige Praxis ist.“
Das Bundesverfassungsgericht messe diesen Punkten das Potenzial zu, den Fortschritt in der Pädagogik zu sichern, macht Lorentz deutlich: „Wenn immer nur das gemacht wird, was das Ministerium an Methodik und Inhalten vorschreibt, kann sich nichts Neues entwickeln – was aber grundsätzlich wünschenswert ist, um die Schulbildung insgesamt weiter voranzubringen.“
Doch anstatt die beantragten Schulen anhand der eingereichten Konzepte gerade auf diesen Aspekt der pädagogischen Bereicherung hin zu prüfen, gehe es dem Ministerium darum, die staatlichen Schulen vor dem Wettbewerb zu schützen, der von freien Schulen ausgehen könnte: „Gerade dieser Wettbewerb zwischen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ist aber aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vom Grundgesetz her eindeutig gewollt.“
Die drei Schulinitiativen inklusive der bereits angemeldeten Schulkinder, Eltern und Großeltern befänden sich seit Monaten in einem belastenden Schwebezustand, so Lorentz: „Dabei sollte das Ministerium nach seiner eigenen Verordnung schon am 30. April entschieden haben – doch bis jetzt, kurz vor Schulbeginn, warten immer noch alle drei Schulen darauf, endlich die Zulassung in den Händen zu halten.“
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